Prüfungen / Termine

Informationen zu An- und Abmeldungen sowie Prüfungsergebnisse und Prüfungsräumen

Allgemeine Informationen:

Die Prüfungen des Departements Sozialwissenschaften finden während 3 Prüfungssessionen statt. Abweichungen sind möglich und werden entsprechend mitgeteilt.

Für Informationen zu den Prüfungen im Einführungsjahr siehe WISO-Fakultät.

1. Prüfungssession: Januar

 

(3te und 4te Woche im Januar - zur Anmeldung offen: 15. Nov. - 31. Dez)

  • Geprüft werden die 1. Termine des Herbstsemesters (Einführungs- und Hauptstudium).

2. Prüfungssession: Juni

 

(1ste und 2te Woche der Semesterferien - zur Anmeldung offen: 1. April - 15. Mai)

  • Geprüft werden die 1. Termine des Frühjahrssemesters (Einführungs- und Hauptstudium) sowie die  2. Termine des Herbstsemesters (nur Hauptstudium).

3. Prüfungssession: September

PruefungstermineSeptember2024_2_ger.pdf

(Vorletzte und letzte Woche vor Semesterbeginn - zur Anmeldung offen: 15. Juli - 15. August)

  • Geprüft werden die 2. Termine des Frühjahrssemesters (Einführungs- und Hauptstudium) sowie die 2. Termine des Herbstsemesters (nur Einführungsstudium).

Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsadministration des Departements für Sozialwissenschaften für sämtliche Prüfungen des Bachelors und des Masters zuständig sind.

Prüfungsergebnisse werden auf den jeweiligen Institutshomepages der 3 Fachbereiche publiziert. Für exakte Raumangaben siehe ca. zwei Wochen vor Prüfungstermin z.B. im Vorlesungsverzeichnis KSL, in der Rubrik Beschreibung.

AN- & ABMELDUNG OBLIGATORISCH

Anmeldungen: Alle Studierenden, auch Mobilitäts- und Erasmus-Studierende müssen sich online über KSL an- oder abmelden. Die genauen An- und Abmeldetermine sind zu beachten (siehe Prüfungsdaten oder „An- und Abmeldefristen“ im KSL). Bei An- oder Abmeldeschwierigkeiten im KSL sind nicht die Dozierenden oder Personen vom Institut zu kontaktieren, sondern der VSL-Support.

Abmeldungen, die nach dem offiziellen Abmeldeschluss erfolgen, müssen schriftlich (keine E-Mail, kein Fax) eingereicht werden und spätestens 48 Stunden vor dem Prüfungstermin (Poststempel) mit dem ausgefüllten Abmeldeformular in der Lehr- und Prüfungsadministration, SOWI-Departement, Büro A 139, Fabrikstr. 8, vorliegen (Kontaktdaten siehe unten). Das Abmeldeformular gilt NICHT für WISO-Einführungsprüfungen!
Schriftliche Abmeldungen werden nicht bestätigt. Abmeldungen, die wegen plötzlicher Erkrankung (nach 48 Std. vor Prüfungstermin) erfolgen, müssen begründet werden. Als wichtige Gründe gelten unvorhergesehene Ereignisse, welche die Prüfungsteilnahme verunmöglichen, Krankheit oder Unfall. Bei Krankheit oder Unfall ist ein Arztzeugnis erforderlich. Dieses muss innert 10 Tagen nach Prüfungstermin dem Institut vorliegen. Wer ohne rechtzeitige Abmeldung und ohne wichtigen Grund bei einer Prüfung nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1. 

Nachteilsausgleich bei Leistungskontrollen (Prüfungen):

Studierende mit physischer oder psychischer Einschränkungen können einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn Prüfungen nur schwerlich in der vorgeschriebenen Form absolviert werden können.

Hier ein paar Beispiele, welche Möglichkeiten am Departement Sozialwissenschaften bestehen, damit ein Nachteilsausgleich umgesetzt werden kann:

  • Bei Sehbehinderungen können Prüfungsunterlagen mit einer grösseren Schrift und z.B. im Format  A3 zur Verfügung gestellt werden - anstelle des üblichen A4-Formats.
  • Bei Legasthenie sowie bei psychischen Beeinträchtigungen kann die Prüfungszeit (raumbedingt) maximal um 15 Min. verlängert werden. Separate Räume sind nicht möglich. Auf Wunsch können aber z.B. Plätze nahe bei der Tür reserviert werden.
  • Die Prüfungen finden generell in barrierefreien Räumen statt, damit auch Studierende im Rollstuhl hindernisfreien Zugang zu den Prüfungen haben.

Vorgehen bei einem Antrag um einen Nachteilsausgleich

Veranstaltungen aus dem WISO-Einführungsstudium

Veranstaltungen aus dem SOWI-Hauptstudium

  • Füllen Sie für sich selbst die Checkliste vor der ersten Kontaktaufnahme aus.
  • Die individuellen Massnahmen werden in Rücksprache mit der Abteilung für Gleichstellung getroffen. Die Abteilung für Gleichstellung bietet zudem Beratungen an für Betroffene.
  • Studierende, welche eine solchen Nachteilsausgleich beantragen möchten, melden sich bitte für Prüfungen in Politikwissenschaft bei der Prüfungs- und Lehradministration des IPW: lehradmin.ipw@unibe.ch. Für Prüfungen in der Soziologie oder in der Kommunikations- und Medienwissenschaft melden Sie sich bitte bei Jennifer Hockley (jennifer.hockley3@unibe.ch).

Ein Antrag muss für jede Prüfung separat gestellt werden. Bitte beachten Sie auch die Informationen der UniBe zum Thema des Nachteilausgleichs

 

Administration