Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsadministration des Departements für Sozialwissenschaften für sämtliche Prüfungen des Bachelors und des Masters zuständig sind.
Prüfungsergebnisse werden auf den jeweiligen Institutshomepages der 3 Fachbereiche publiziert. Für exakte Raumangaben siehe ca. zwei Wochen vor Prüfungstermin z.B. im Vorlesungsverzeichnis KSL, in der Rubrik Beschreibung.
AN- & ABMELDUNG OBLIGATORISCH
Anmeldungen: Alle Studierenden, auch Mobilitäts- und Erasmus-Studierende müssen sich online über KSL an- oder abmelden. Die genauen An- und Abmeldetermine sind zu beachten (siehe Prüfungsdaten oder „An- und Abmeldefristen“ im KSL). Bei An- oder Abmeldeschwierigkeiten im KSL sind nicht die Dozierenden oder Personen vom Institut zu kontaktieren, sondern der VSL-Support.
Abmeldungen, die nach dem offiziellen Abmeldeschluss erfolgen, müssen schriftlich (keine E-Mail, kein Fax) eingereicht werden und spätestens 48 Stunden vor dem Prüfungstermin (Poststempel) mit dem ausgefüllten Abmeldeformular in der Lehr- und Prüfungsadministration, SOWI-Departement, Büro A 139, Fabrikstr. 8, vorliegen (Kontaktdaten siehe unten). Das Abmeldeformular gilt NICHT für WISO-Einführungsprüfungen!
Schriftliche Abmeldungen werden nicht bestätigt. Abmeldungen, die wegen plötzlicher Erkrankung (nach 48 Std. vor Prüfungstermin) erfolgen, müssen begründet werden. Als wichtige Gründe gelten unvorhergesehene Ereignisse, welche die Prüfungsteilnahme verunmöglichen, Krankheit oder Unfall. Bei Krankheit oder Unfall ist ein Arztzeugnis erforderlich. Dieses muss innert 10 Tagen nach Prüfungstermin dem Institut vorliegen. Wer ohne rechtzeitige Abmeldung und ohne wichtigen Grund bei einer Prüfung nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1.
Nachteilsausgleich bei Leistungskontrollen (Prüfungen):
Studierende mit physischer oder psychischer Einschränkungen können einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn Prüfungen nur schwerlich in der vorgeschriebenen Form absolviert werden können.
Hier ein paar Beispiele, welche Möglichkeiten am Departement Sozialwissenschaften bestehen, damit ein Nachteilsausgleich umgesetzt werden kann:
- Bei Sehbehinderungen können Prüfungsunterlagen mit einer grösseren Schrift und z.B. im Format A3 zur Verfügung gestellt werden - anstelle des üblichen A4-Formats.
- Bei Legasthenie sowie bei psychischen Beeinträchtigungen kann die Prüfungszeit (raumbedingt) um 15 Min. verlängert werden. Separate Räume sind nach Absprache z.T. möglich. Auf Wunsch können z.B. Plätze nahe bei der Tür reserviert werden.
- Die Prüfungen finden generell in barrierefreien Räumen statt, damit auch Studierende im Rollstuhl hindernisfreien Zugang zu den Prüfungen haben.
Vorgehen bei einem Antrag um einen Nachteilsausgleich
Veranstaltungen aus dem WISO-Einführungsstudium
Veranstaltungen aus dem SOWI-Hauptstudium
- Senden Sie uns zunächst eine Kopie des Erstantrag zu.
- Studierende, welche Nachteilsausgleiche beantragen, melden sich für jede einzelene Prüfung bitte:
Ein Antrag muss für jede Prüfung separat gestellt werden. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen.