Studienzeitverlängerung Major Studierende (BA und MA)
Alle an der Universität Bern immatrikulierten regulären Studierenden auf Bachelor- und Masterstufe sind berechtigt, ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einzureichen.
Ausschlaggebend ist das Major-Fach. Für den Minor muss kein zusätzliches Gesuch eingereicht werden. Bei der Prüfungskommission der WISO-Fakultät kann ein begründetes Gesuch um Verlängerung der Studienfrist gestellt werden. Die Bewilligung für eine Verlängerung der zulässigen Studiendauer wird höchstens für zwei Semester erteilt. Danach ist gegebenenfalls ein neues Verlängerungsgesuch zu stellen.
Wenden Sie sich für Fragen zur Studienzeitverlängerung an das WISO-Dekanat
Mögliche Gründe für eine Studienzeitverlängerung:
- Erwerbsarbeit (studienzeitverlängernd ab 25%)
- Krankheit, Unfall
- Kinderbetreuung und Schwangerschaft
- Studienbezogene Praktika ausserhalb der Studienpläne und auswärtige Studienaufenthalte, die nicht anrechenbar sind
- Sprachaufenthalte
- Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz (studienzeitverlängernd ab 4 Wochen)
- Behinderung (je nach Grad der Beeinträchtigung)
Rechtliche Grundlagen:
http://www.unibe.ch/studium/organisatorisches/studienzeitverlaengerung/rechtliche_grundlagen/index_ger.html
Bewilligungsverfahren der Studienzeitverlängerung
Wenn Sie ein Gesuch einreichen wollen, sind Sie verpflichtet, die Studienfachberatung mindestens einmal zu konsultieren, um mit ihr voraussehbare Studienverlängerungen zu besprechen. In jedem Fall ist dem Gesuch eine mit der zuständigen Studienberatung abgesprochene, realistische Studienplanung für den Abschluss des Studiums beizulegen.
Gesuch für eine voraussehbare Verlängerung:
Können Sie an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät auf der Bachelorstufe ab dem 10. Semester und ab der Masterstufe (90/120 ECTS) ab dem 6./7. Semester einreichen.
Gesuch für eine Verlängerung aus unvorhersehbaren Gründen:
Gesuche zur Studienzeitverlängerung können bis zu 3 Monate nach offiziellem Ablauf des entsprechenden Bachelor- oder Masterstudiengangs (siehe Angaben im entsprechenden Studienplan) beim zuständigen Fakultätsdekanat eingereicht werden.
An wen wird das Gesuch gesendet?
Gesuche richten Sie bitte mit formellem Brief an die Prüfungskommission der WISO-Fakultät:
Universität Bern
Prüfungskommission der WISO-Fakultät
Schanzeneckstrasse 1
Postfach
3001 Bern
Wie und von wem erhält man Antwort?
Nach der Bearbeitung des Gesuches erhalten Sie Antwort von der Prüfungskommission der WISO-Fakultät (die Bearbeitung kann einige Wochen dauern).