FAQ PolVer

Was bedeutet Bachelor (BA) und Master (MA)?

Das Studium an einer schweizerischen Universität ist in zwei Phasen unterteilt:

1) Die erste Phase ist das Bachelor-Studium (BA), das drei Jahre dauert und die Grundlagen der PolVer vermittelt. Das Bachelor-Studium wird mit einer Bachelor-Arbeit abgeschlossen.

2) An das Bachelor-Studium schliesst das Masterstudium (MA) an, das meistens drei oder vier Semester dauert und die theoretischen und methodischen Kenntnisse wissenschaftlich vertieft. Das Masterstudium wird mit einer Master-Arbeit abgeschlossen. 

 

Was bedeutet Major und Minor?

In der Regel wird ein Fach als Major (Hauptfach) studiert und eines oder mehrere als Minor (Nebenfach) (ausser, wenn der Major als Monofach organisiert ist). Der Major ist jenes Fach, das den grössten Umfang hat und in dem die Bachelor- und die Master-Arbeit geschrieben werden. Der Minor ist von geringerem Umfang als der Major.

Der Bachelor PolVer wird nur als Major (120 ECTS) angeboten. Der Studiengang kann nicht als Minor belegt werden. 

 

Was sind ECTS-Punkte?

Für jede Veranstaltung wird eine gewisse Anzahl ECTS-Punkte vergeben, die die Studierenden im Laufe des Studiums sammeln, um das Studium abzuschliessen. ECTS-Punkte sind also die Anrechnungseinheit von Studienleistungen. Wie viele ECTS-Punkte eine Veranstaltung gibt, ist jeweils im Vorlesungsverzeichnis (KSL) vermerkt.

Die Anzahl der ECTS-Punkte richtet sich nach der Arbeitszeit, die Studierende erbringen müssen, um einen Leistungsnachweis zu erhalten. Die Arbeitszeit schliesst dabei die reine Präsenzzeit in den verschiedenen Veranstaltungen ein, wie auch die Vorbereitungszeit und die Zeit für die Ausarbeitung von Referaten und schriftlichen Leistungen oder die Vorbereitung mündlicher Prüfungen. Ein ECTS-Punkt entspricht dabei einer Arbeitszeit von 25-30 Stunden. Pro Semester wird von durchschnittlich 30 ECTS-Punkten ausgegangen, die (Vollzeit-) Studierende unter Zugrundelegung einer Wochen-Normalarbeitszeit absolvieren sollten.

Anmeldung für Teilnahme an Veranstaltungen

Für alle Veranstaltungen sind die Informationen zum Anmeldeverfahren im Kernsystem Lehre der Universität Bern (www.ksl.unibe.ch) zu finden.

Die Anmeldungen für Vorlesungen und (Pro)Seminare erfolgt in der Regel über ILIAS.  Dabei gilt der Beitritt zum jeweilligen Ilias-Ordner als Anmeldung für eine Veranstaltung. Betrachte, dass dies in den meisten Fälllen keine Anmeldung zur Leistungskontrolle ist.

Die Anmeldungsfenster (für Kurse am Departement SOWI) öffnen jeweils:

  • fürs Herbstsemester am 15. August um 20h
  • fürs Frühlingssemester am 15. Januar um 20h

Bei den (Pro)Seminaren lohnt es sich, sich so schnell als möglich einzuschreiben, da die Plätze teilweise sehr begehrt sind.

Für alle Vorlesungen des Einführungsstudiums ist keine Anmeldung notwendig.

 

Anmeldung für Leistungskontrolle

Anmeldungen für Leistungskontrollen erfolgen online über das Kernsystem Lehre der Universität Bern (www.ksl.unibe.ch) und sind für alle Veranstaltungen (Vorlesungen und (Pro-) Seminare) notwendig. Vor den Anmeldefristen können die Veranstaltungen  nur in die Planungsansicht in KSL aufgenommen werden.

Die Anmeldefristen für die Leistungsnachweise (für SOWI-Kurse im Hauptstudium) sind:

  • im Herbstsemester: 15. November - 31. Dezember
  • im Frühlingssemester: 1. April - 15. Mai

Informationen zu den Anmeldefristen für Leistungskontrollen einzelner Veranstaltungen sind im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (www.ksl.unibe.ch) zu finden.

 

Zusammenstellung des Stundenplanes: Wie gehe ich vor, wenn sich Veranstaltungen überschneiden? 

Für die Planung des Stundenplanes gilt grundsätzlich: Das Hauptfach/Major hat immer Vorrang. Sprich, es wird empfohlen, alle obligatorischen Veranstaltungen des Majors prioritär zu besuchen, da in diesen Veranstaltungen wichtige Grundkenntnisse vermittelt werden, die im weiterführenden Studium von Vorteil sind.

Lässt sich eine Überschneidung mit dem Hauptfach nicht vermeiden, so können auch Wahlleistungen den obligatorischen Veranstaltungen vorgezogen werden, denn für den Studien-Abschluss im Major oder im Minor spielt es schlussendlich keine Rolle, in welcher Reihenfolge die Veranstaltungen absolviert wurden.

Ein Stundenplan mit dem Lehrangebot für Kurse am Departement Sozialwissenschaften findet sich hier.

Für Studienberatung zum BA_PolVer melden sie sihc bitte primär hier: studienberatung.sowi@unibe.ch

 

Gesuche / Fachwechsel

Gesuche um Verlängerung der Studienfrist und Anrechnung auswärtiger Leistungsnachweise sind an die Prüfungskommission des WISO-Dekanats zu richten (Prüfungskommission).

Ebenfalls an die Prüfungskommission richten sich Gesuche, wo es um Anrechnungen in den Majorstudiengang PolVer geht. 
Major - Minorfachwechsel können bei der Immatrikulationserneuerung im Selfservice angeben werden. Für die Immatrikulationserneuerung erhalten die Studierenden zwischen den Semestern, in der unterrichtsfreien Zeit, jeweils ein Link zugeschickt. Weitere Informationen können auf der Webseite Immatrikulationsdienste gefunden werden.

 

Dauer des Studiums, Studienfristen

Die Regelstudienzeit für Vollzeitstudierende beträgt 6 Semester (ganzer Bachelorstudiengang - Major und Minor(s)).

Die einzelnen Studienabschnitte müssen nach folgenden Fristen abgeschlossen werden:

  • Einführungsstudium: nach 5 Semestern
  • Ganzes Bachelorstudium: nach 10 Semestern
  • Masterstudium: nach 8 Semestern

Bei Nichteinhaltung der Fristen werden die Major-Studierenden vom Weiterstudium an der WISO-Fakultät ausgeschlossen.

Es kann bei der Prüfungskommission der WISO-Fakultät ein begründetes Gesuch um Verlängerung der Studienfrist gestellt werden (Prüfungskommission).

Fehlen zum Studiumsabschluss noch 1-2 ECTS, kann anstelle einer Veranstaltung eine Literatur- oder Sonderstudie erstellt werden (hierzu nehmen Studierende selbständig Kontakt mit einer dozierenden Person auf).

 

Studienzeitverlängerung Major Studierende (BA und MA)

Alle an der Universität Bern immatrikulierten regulären Studierenden auf Bachelor- und Masterstufe sind berechtigt, ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einzureichen.

Ausschlaggebend ist das Major-Fach. Für den Minor muss kein zusätzliches Gesuch eingereicht werden. Bei der Prüfungskommission der WISO-Fakultät kann ein begründetes Gesuch um Verlängerung der Studienfrist gestellt werden. Die Bewilligung für eine Verlängerung der zulässigen Studiendauer wird höchstens für zwei Semester erteilt. Danach ist gegebenenfalls ein neues Verlängerungsgesuch zu stellen.

Wenden Sie sich für Fragen zur Studienzeitverlängerung an das WISO-Dekanat

Mögliche Gründe für eine Studienzeitverlängerung:

  • Erwerbsarbeit (studienzeitverlängernd ab 25%)
  • Krankheit, Unfall 
  • Kinderbetreuung und Schwangerschaft
  • Studienbezogene Praktika ausserhalb der Studienpläne und auswärtige Studienaufenthalte, die nicht anrechenbar sind
  • Sprachaufenthalte
  • Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz (studienzeitverlängernd ab 4 Wochen)
  • Behinderung (je nach Grad der Beeinträchtigung)

Rechtliche Grundlagen:

http://www.unibe.ch/studium/organisatorisches/studienzeitverlaengerung/rechtliche_grundlagen/index_ger.html

Bewilligungsverfahren der Studienzeitverlängerung

Wenn Sie ein Gesuch einreichen wollen, sind Sie verpflichtet, die Studienfachberatung mindestens einmal zu konsultieren, um mit ihr voraussehbare Studienverlängerungen zu besprechen. In jedem Fall ist dem Gesuch eine mit der zuständigen Studienberatung abgesprochene, realistische Studienplanung für den Abschluss des Studiums beizulegen.

Gesuch für eine voraussehbare Verlängerung:

Können Sie an der Wirtschafts- und  Sozialwissenschaftlichen Fakultät auf der Bachelorstufe ab dem 10. Semester und ab der Masterstufe (90/120 ECTS) ab dem 6./7. Semester einreichen.

Gesuch für eine Verlängerung aus unvorhersehbaren Gründen:

Gesuche zur Studienzeitverlängerung können bis zu 3 Monate nach offiziellem Ablauf des entsprechenden Bachelor- oder Masterstudiengangs (siehe Angaben im entsprechenden Studienplan) beim zuständigen Fakultätsdekanat eingereicht werden.

  • Formular für das Gesuch um Studienzeitverlängerung

  • Bitte reichen Sie das Gesuch zusammen mit den verlangten Belegen je nach Grund und dem unterzeichneten Brief mit Studienplanung, bei der Prüfungskommission der WISO-Fakultät zur Prüfung ein. Reichen Sie Ihr Gesuch so bald als möglich ein und nicht erst gegen Ende Ihres Studiums. Wenn die Bedingungen für eine Studienzeitverlängerung erfüllt sind, ersparen Sie sich (und uns) den Stress eines Verlängerungsgesuchs in Ihrer Studienschlussphase.

An wen wird das Gesuch gesendet?

Gesuche richten Sie bitte mit formellem Brief an die Prüfungskommission der WISO-Fakultät:

Universität Bern
Prüfungskommission der WISO-Fakultät
Schanzeneckstrasse 1
Postfach
3001 Bern

Wie und von wem erhält man Antwort?

Nach der Bearbeitung des Gesuches erhalten Sie Antwort von der Prüfungskommission der WISO-Fakultät (die Bearbeitung kann einige Wochen dauern).

 

Studiengebühren, Studiengebührerhöhung

Die Studiengebühr beträgt 750 Franken pro Semester.

  • Wer länger als zwölf Semester ohne Erlangen eines Abschlusses studiert, bezahlt im ersten Semester der Überschreitung 1500 Franken. Die Gebühr verdoppelt sich für jedes weitere Semester.
  • In Härtefällen kann die Universitätsleitung die Studiengebühr ganz oder teilweise erlassen.
  • Die Semesterzahl beginnt wieder bei 1, wenn Sie vom Bachelor in den Master übertreten. Das heisst, die Regelung betrifft Sie in diesem Fall nicht.

Studiengebühren für Studierende mit mehr als 12 Semestern

 

Mobilität: Ablauf der Anmeldung

  • Für allgemeine Informationen zu den Austauschmöglichkeiten am Departement Sozialwissenschaften, findest du hier weitere Informationen.
    • Studierende im BA_PolVer können ausschliesslich an den Austauschprogrammen der Politikwissenschaft teilnehmen.
  • Die Anmeldefrist für einen Austausch innerhalb von Europa ist der 1. März, für das folgende Herbst- und Frühlingssemester.
  • Die Anmeldefrist für einen Austausch weltweit ist der 15. Januar, für das folgende Herbst- und/ oder Frühjahrssemester. Für das Frühlingssemester des daraufolgenden akademischen Jahres, kann die Anmledung bis zum 15. Juni erfolgen.
  • Mobilität Schweizweit: Das Departement SOWI ist NICHT Teil des BeNeFri-Abkommens. Veranstaltungen anderer Schweizer Universitäten können dennoch angerechnet werden. Hierfür muss im Voraus ein Learning Agreement mit der Studienleitung (Thess Schönholzer) vereinbart werden.

Einführungsstudium

Wiederholung/Anrechnung ungenügender Leistungen des Einführungsstudiums

Ungenügende Leistungen des Einführungsstudiums können einmal wiederholt werden.

Maximal zwei ungenügend bewertete Leistungen des Einführungsstudiums können angerechnet werden, falls der nach ECTS gewichtete Notendurchschnitt aller im Einführungsstudium erbrachten Leistungen mindestens 4,25 beträgt.

Wie stelle ich mir den Stundenplan des Einführungsstudiums zusammen?

Ein Basis-Stundenplan ist auf der Website des WISO-Dekanats zu finden: Basis-Stundenplan. Auf diesem Stundenplan sind jedoch nur die Pflichtveranstaltungen verzeichnet und müssen noch um die Wahlpflichtveranstaltungen ergänzt werden.

Es wird empfohlen, die Veranstaltungen (und damit die Arbeitslast) in etwa gleichgewichtig auf die beiden Semester zu verteilen (ca. 30 ECTS pro Semester).

Pflichtveranstaltungen: Welche Veranstaltungen des PolVer Einführungsstudiums sind obligatorisch zu besuchen?

  • Vorlesung „Einführung in die Politikwissenschaft I“
  • Vorlesung „Einführung in die Soziologie“
  • Vorlesung „Einführung in die Kommunikations- und Medienwissenschaft“
  • Vorlesung „Einführung in die empirische Sozialforschung“
  • Vorlesung: Verwaltung verstehen
  • Vorlesung: Einführung in das öffentliche Recht
  • Vorlesung: Einführung in das Management
  • Vorlesung: Finanzielles Rechnungswesen – Grundlagen
  • Vorlesung: Einführung in das Finanzmanagement und in das Rechnungswesen
  • Vorlesungen „Statistik I“ und „Statistik II“
  • Vorlesungen „Mathematik I“ und „Mathematik II“
  • Vorlesung „Einführung in die Volkwirtschaftslehre“
  • Vorlesung „Einführung in die Mikroökonomie“
  • Vorlesung „Einführung in die Makroökonomie“

Die restlichen 4 ECTS werden durch die Wahl eines Prosminars (Angebot SOWI/ KPM) erbracht.

Wahlfpflichtleistungen und Proseminare

Gemäss des Studienplans „Bachelor PolVer“ muss mindestens ein Proseminar (4 ECTS) aus dem Angebot des Departements für Sozialwissenschaften oder KPM ausgewählt werden. 
-   Die jeweils angebotenen Proseminare sind im Vorlesungsverzeichnis (www.ksl.unibe.ch)  zu finden.
-   Für einige Proseminare gelten Teilnahmebedingungen, die im Vorlesungsverzeichnis vermerkt sind (Bsp. "abgeschlossenes Einführungsstudium“). Es können nur Proseminare besucht werden, für die entweder keine Teilnahmebedingungen gelten, oder deren Teilnahmebedingungen erfüllt sind.

mehr als 60 ECTS im Einführungsjahr

Das Einführungsjahr wird offiziell mit genau maximal 60 ECTS-Punkten abgeschlossen. 

 

Hauptstudium

Wiederholung ungenügender Leistungsnachweise

Ungenügende Leistungskontrollen von Pflichtveranstaltungen können zweimal, ungenügende Leistungskontrollen von Wahlpflichtveranstaltungen können einmal wiederholt werden.

Ungenügende Leistungsnachweise des Hauptstudiums können nicht ans Studium angerechnet werden, erscheinen aber auf dem Studienblatt im KSL.

Die Prüfung von ungenügenden Wahlleistungen müssen nicht zwingend wiederholt werden. Es kann anstelle eine andere Wahlleistung absolviert werden. Angerechnet werden beim Abschluss des Studiums nur genügende Leistungen.

Genügende Leistungsnachweise können nicht wiederholt werden.
 

Pflichtveranstaltungen

Die Pflichtveranstaltungen des Hauptstudiums:

  • Vorlesung und Übung „Einführung in die sozialwissenschaftliche Statistik“
  • Vorlesung „Qualitative Methoden der Sozialwissenschaften“
  • Forschungspraktikum (Politikwissenschaft)
  • Vorlesung: Einführung in die juristische Arbeitstechnik
  • Vorlesung: Das politische System der Schweiz I
  • Vorlesung: Organisationsmanagement des öffentlichen Sektors
  • Vorlesung: Einführung in das Völkerrecht
  • Seminar: Regulierung (später verfügbar)

Die restlichen 20 ECTS bestehen aus frei Wählbaren Vorlesungen aus dem Angebot der SOWI und RW (10 ECTS) und der Bachelorarbeit (10 ECTS).

Forschungspraktikum 

Das Forschungspraktikum muss zwingend am Institut für Politikwissenschaft absolviert worden sein (KSL: 484718). Nur bei Wechser*innen wird ein schon zuvor besuchtes Forschungspraktikum (SOZ/IKMB) angerechnet.

Arbeitspraktikum

Es ist NICHT möglich sich ein Arbeitspraktikum an den BA_PolVer anzurechnen.

 

Nebenfächer: Was muss bei der Wahl der Minor-Studiengänge beachtet werden?

a. Mögliche Kombinationen von Minor-Studiengängen

Für die Administration der Minors sind die Institutionen verantwortlich, die den Minor anbieten. Der Studienplan „Bachelor PolVer“  enthält einige Vorgaben bezüglich der Minor-Wahl von Major Studierenden:

Zum Major können alle an der Universität Bern im entsprechenden Umfang angebotenen Minor gewählt werden; AUSSER:

  • die Minor-Studienprogramme in Sozialwissenschaften im Umfang von 60, 30 oder 15 ECTS-Punkten,
  • die Minor-Studienprogramme Öffentliches Recht im Umfang von 60 oder 15 ECTS-Punkten und
  • das Minor-Studienprogramm Staatsrecht und Staatstheorie im Umfang von 30 ECTS-Punkten.

Im Major à 120 ECTS sind folgende Minor-Kombinationen möglich:

        1) 1 Minor à 60 ECTS
        2) 2 Minors à 30 ECTS
        3) 1 Minor à 30 ECTS und 2 Minor à 15 ECTS
        4) 1 Minor à 30 ECTS, 1 Minor à 15 ECTS und freie Leistungen im Umfang von 15 ECTS

b. Was sind freie Leistungen?

  • Freie Leistungen sind Nachweise aus Veranstaltungen die nicht Teil des Major oder Minor sind und als solche im Vorlesungsverzeichnis (www.ksl.unibe.ch) gekennzeichnet sind („Anrechnung als Wahl- bzw. freie Leistung“).
  • Major-Studierende der PolVer können sich also keine Veranstaltungen als freie Leistungen anrechnen, die entweder vom Departement für Sozialwissenschaften oder des KPM angeboten werden, oder Teil eines belegten Minor-Studiengangs sind.
  • Am einfachsten findet man freie Leistungen im KSL über die "Erweiterte Suche" in dem man das gewünschte Fach, Institut oder die gewünschte Fakultät auswählt und das "Häckchen" bei "Anrechnung als Wahl- bzw. freie Leistung" setzt.

c. Studienzyklen

  • Vom Departement PolVer wird empfohlen, mit dem Minorstudium erst im dritten Semester, nach Abschluss des Einführungsstudiums, zu beginnen.
  • Hinweis: Bei einigen Minor-Studiengängen herrschen Studienzyklen. D.h. gewisse obligatorische Lehrveranstaltungen werden nicht jährlich angeboten oder verlangen als Teilnahmebedingung Nachweise aus anderen Veranstaltungen. Es wird, empfohlen, sich vorgängig über allfällige Studienzyklen bei den Anbietern der Minor-Studiengänge zu informieren.

 

Studienabschluss

Der Bachelor Major PolVer ist abgeschlossen, wenn

  1. das Einführungsstudium erfolgreich abgeschlossen ist,
  2. die Pflicht-, Wahlpflichtveranstaltungen und frei wählbaren Veranstaltungen des Hauptstudiums abgeschlossen sind,
  3. der/die Minor/s oder gegebenenfalls die freien Leistungen vollständig abgeschlossen sind,
  4. und die Bachelorarbeit angenommen und mindestens als genügend bewertet wird.
     

Die Abschlussnote entspricht dem nach ECTS gewichteten Mittel sämtlicher Noten aus an das Studium angerechneten Veranstaltungen des Major und den Minors/freien Leistungen. Die Anmeldung zum Studienabschluss erfolgt über das WISO-Dekanat. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren sind auf der WISO-Website zu finden (Studienabschluss).

 

Nach dem Bachelor

Der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums in Politik- und Verwaltungswissenschaft eröffnet Absolventinnen und Absolventen verschiedene Möglichkeiten: Sie können direkt ins Berufsleben einsteigen oder ein weiterführendes Masterstudium aufnehmen.

Mit einem soliden Verständnis politischer und administrativer Prozesse sowie analytischen und methodischen Fähigkeiten auf Bachelorstufe sind die Absolventinnen und Absolventen für verschiedene berufliche Tätigkeiten qualifiziert. Mögliche Arbeitsfelder finden sich in der öffentlichen Verwaltung, politischen Institutionen, internationalen Organisationen, Verbänden, NGOs oder in der Privatwirtschaft – etwa in den Bereichen Beratung, Public Affairs oder politischer Kommunikation.

Der Bachelorabschluss in Political Science and Public Administration berechtigt zum Übertritt in Masterstudiengänge der Politik- und Verwaltungswissenschaft. An der Universität besteht die Möglichkeit, Studiengänge wie Politikwissenschaft, Public Administration oder verwandte Fächer zu belegen. Auch ein Wechsel an andere Universitäten ist grundsätzlich möglich, wobei für bestimmte Programme zusätzliche Anforderungen gelten können.Dieser Abschluss bietet somit eine fundierte Basis für eine wissenschaftliche Vertiefung oder eine vielseitige berufliche Laufbahn im politischen und administrativen Bereich.

 

Wechsler*innen

Aktuell Studierende, welche gerne in das neue Angebot wechseln möchten, beachten bitte folgende Informationen: 

  • Studierende, welche das Einführungsjahr SOWI vollständig beendet haben, müssen die fehlenden Grundlagen nachholen (ohne Anrechnung an das Hauptstudium):
    • Verwaltungs- und Rechtswissenschaft
      • Verwaltung verstehen
      • Einführung in das öffentliche Recht (ausser dieser Kurs wurde als Wahlpflicht im Rahmen des Einführungsstudiums im SOWI Major schon besucht)
    • Wirtschaftswissenschaften
      • Einführung in das Management (ausser siehe oben)
      • Finanzielles Rechnungswesen – Grundlagen (ausser siehe oben)
      • Einführung in das Finanzmanagement und in das Rechnungswesen (ausser siehe oben)
  • Auch Studierende mit Einführungsjahr BWL/VWL müssen die fehlenden Grundlagen nachholen